Informationen aus dem Passwesen
Ab 01.05.2025 ändert sich die Gesetzgebung dahin, dass die Einwohnermeldeämter die Lichtbilder über eine Cloud-Lösung abrufen können.
Das bedeutet für die Bürgerinnen und Bürger, dass sie beim Fotografen nur noch einen Code erhalten, der dann im Einwohnermeldeamt abgegeben wird und die Fotos direkt online abgerufen werden.
Von der Fotoerstellung bis zur Löschung der Datei haben Sie 6 Monate Zeit einen Ausweis zu beantragen. Nach den 6 Monaten werden Ihre Daten aus der Cloud wieder gelöscht.
Bitte beachten Sie diese Änderung, da nach gesetzlichen Vorgaben gegebenenfalls eine Beantragung von Ausweisdokumenten mit gedruckten Fotos nicht mehr möglich ist.