Informationen zur Grundsteuerreform

04. November 2024: Beschluss der Hebesätze
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Die Reform der Grundsteuer befindet sich auf der Zielgeraden. In den vergangenen Wochen und Monaten haben zahlreiche Eigentümerinnen und Eigentümer vom Finanzamt den Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts und den Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags für ihren Grundbesitz erhalten.
Ab 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer dann auf Grundlage der neuen Regeln und neuen Hebesätze der Gemeinden
erhoben.

In der Gemeinderatsitzung am 29.10.24 wurden folgende Hebesätze beschlossen:

Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft):   350 v. H. (bisher 350 v. H.) 
Grundsteuer B 210 v. H. (bisher 350 v. H.)

Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer sind die Messbeträge auf Ihren Grundsteuerbescheiden vom Finanzamt. Diese werden mit den neu festgesetzten Hebesätzen multipliziert.
Ihren neuen Grundsteuerbescheid erhalten Sie Anfang bis Mitte Dezember 2024.
Bei Fragen stehen wir jederzeit zur Verfügung!