INFO - Steuervorteile bei Sanierungsmaßnahmen
INFORMATION - Nutzen der erhöhten steuerlichen Abschreibungsmöglichkeit bei Sanierungsmaßnahmen |
Befindet sich Ihre Immobilie in einem der Sanierungsgebiete von Wallenfels oder Steinwiesen? Dann können Sie bei Sanierungsmaßnahmen neben dem interkommunalen Förderproramm noch von einer weiteren attraktiven Möglichkeit profitieren: Der erhöhten steuerlichen Abschreibung. Grundlage hierfür bieten die §§ 7h und 10f des Einkommenssteuergesetzes (EStG), Voraussetzung ist die Lage innerhalb eines Sanierungsgebiets.
Was wird gefördert?
Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (§ 177 BauGB). Dazu gehören die Beseitigung von Mängeln, und Missständen sowie Maßnahmen, die zur Erhaltung oder Erneuerung einer funktionsgerechten Verwendung von Gebäuden dienen. Ausgeschlossen sind beispielsweise Kosten für Möbel oder Luxusaufwendungen.
Zu welchen Konditionen kann ich die Kosten absetzen?
Auf zwölf Jahre verteilt können Sie Kosten für Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen zu 100 % steuerlich geltend machen. In den ersten acht Jahren können bis zu 9 % der Kosten und in den folgenden vier Jahren bis zu 7 % der Kosten abgesetzt werden (§ 7 h EStG). Bei Eigennutzung der Immobilie können Sie diese Kosten jedoch lediglich insgesamt zu 90 % absetzen, also über einen Zeitraum von 10 Jahren, zu je 9%. So verringert sich jedes Jahr Ihr zu versteuerndes Einkommen und kann Ihnen mehrere tausend Euro Steuerersparnis verschaffen (abhängig von der Höhe des Einkommens und des Steuersatzes).
Was muss ich dafür tun?
Zunächst ist zu klären, ob sich Ihr Objekt innerhalb eines Sanierungsgebiets befindet. Sollten Sie sich hier unsicher sein, melden Sie sich gerne bei Herrn Stöhr vom Stadtumbaumanagement (09262/94516). Sofern diese Bedingung erfüllt ist, müssen Sie eine Modernisierungsvereinbarung mit der Kommune schließen. Darin werden die geplanten Sanierungsmaßnahmen abgestimmt. Die Maßnahmen sollten den Sanierungszielen der Kommune entsprechen und müssen entsprechend der Vereinbarung durchgeführt werden. Nach Abschluss des Vorhabens erhalten Sie von der Kommune eine Bescheinigung, dass die Maßnahmen wie besprochen erfolgt sind. Die Bescheinigung dient, neben den Rechnungskopien, der Vorlage beim Finanzamt.
Möchten Sie mehr erfahren? Herr Stöhr vom Stadtumbaumanagement steht Ihnen gerne zur Verfügung! Kontaktdaten: Tel. 09262/94516, E-Mail: stadtumbaumanagement@oberes-rodachtal.de