Infos zur Grundsteuer
Ein neuer Grundsteuerbescheid wird nur dann erstellt, wenn sich die Grundlagen für die Festsetzung der Steuer ändern (z.B. neuer Einheitswert, neuer Hebesatz, Eigentümerwechsel usw.).
Ansonsten gilt der bisherige Bescheid fortlaufend, d.h. die Steuer ist in der festgesetzten Höhe zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen auch in den Folgejahren ohne weitere Aufforderung zu leisten.
Die Fälligkeiten der Grundsteuer sind auf 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. jeden Jahres festgelegt.
Download SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung von Steuern, Abgaben usw.
Für Sie zuständig:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Zwosta,
Roland
Vermögensverwaltung, Friedhofswesen, Gewerbe-/Grund- und Hundesteuer
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09262/991515 | 4 | roland.zwosta@steinwiesen.de | |
Zwosta,
Anne
Wasser-/Kanalgebühren, Grundsteuer, Hundesteuer
|
09262/991520 | 5 | anne.zwosta@steinwiesen.de |