Infos zur Hundesteuer

Link zur Hundesteuersatzung

Die Steuerpflicht besteht, wenn ein über 4 Monate alter Hund im Gemeindegebiet gehalten wird.

Für die Hundeanmeldung werden folgende Daten benötigt:
- Name und Adresse des Hundehalters
- Alter des Hundes
- Rasse
- Geschlecht des Hundes
- Angabe ob bereits ein Hund vorhanden ist
- Eventuell vorhandene Prüfungsbescheinigungen (Jagdhundeprüfung etc.)
- Bankverbindung und Kontonummer (bei gewünschter Bankabbuchung)

Download Formular Anmeldung zur Hundesteuer

Kosten:
1 Hund 40,00 Euro
Jeder weitere Hund                                                    50,00 Euro
Kampfhund 500,00 Euro

Von der Steuer befreit sind folgende Hunde:
- Hunde für öffentliche Aufgaben
- Hunde des Roten Kreuzes und ähnlicher Organisationen
- Hunde für Blinde und andere für die der Hund völlig unentbehrlich ist
- Herdenhunde
- Hunde in Tierheimen
- Hunde die die Rettungshundeprüfung haben und für Einsätze zur Verfügung stehen
- Hunde in Tierhandlungen

Die Steuer wird um auf die Hälfte ermäßigt, für Hunde:
- die in Weilern und Einöden gehalten werden
- die eine Brauchbarkeitsprüfung nach dem Bay. Jagdgesetz abgelegt haben

Ist Ihr Tier verendet bitten wir Sie dies in der Gemeinde anzuzeigen.

Für Sie zuständig

Name Telefon Telefax Zimmer
Zwosta, Roland
Vermögensverwaltung, Friedhofswesen, Gewerbe-/Grund- und Hundesteuer
09262/991515 4
Zwosta, Anne
Wasser-/Kanalgebühren, Grundsteuer, Hundesteuer
09262/991520 5