Infos zur Hundesteuer
Die Steuerpflicht besteht, wenn ein über 4 Monate alter Hund im Gemeindegebiet gehalten wird.
Für die Hundeanmeldung werden folgende Daten benötigt:
- Name und Adresse des Hundehalters
- Alter des Hundes
- Rasse
- Geschlecht des Hundes
- Angabe ob bereits ein Hund vorhanden ist
- Eventuell vorhandene Prüfungsbescheinigungen (Jagdhundeprüfung etc.)
- Bankverbindung und Kontonummer (bei gewünschter Bankabbuchung)
Download Formular Anmeldung zur Hundesteuer
Kosten: | |
1 Hund | 40,00 Euro |
Jeder weitere Hund | 50,00 Euro |
Kampfhund | 500,00 Euro |
Von der Steuer befreit sind folgende Hunde:
- Hunde für öffentliche Aufgaben
- Hunde des Roten Kreuzes und ähnlicher Organisationen
- Hunde für Blinde und andere für die der Hund völlig unentbehrlich ist
- Herdenhunde
- Hunde in Tierheimen
- Hunde die die Rettungshundeprüfung haben und für Einsätze zur Verfügung stehen
- Hunde in Tierhandlungen
Die Steuer wird um auf die Hälfte ermäßigt, für Hunde:
- die in Weilern und Einöden gehalten werden
- die eine Brauchbarkeitsprüfung nach dem Bay. Jagdgesetz abgelegt haben
Ist Ihr Tier verendet bitten wir Sie dies in der Gemeinde anzuzeigen.
Für Sie zuständig
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Zwosta,
Roland
Vermögensverwaltung, Friedhofswesen, Gewerbe-/Grund- und Hundesteuer
|
09262/991515 | 4 | roland.zwosta@steinwiesen.de | |
Zwosta,
Anne
Wasser-/Kanalgebühren, Grundsteuer, Hundesteuer
|
09262/991520 | 5 | anne.zwosta@steinwiesen.de |